Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige verhindert sind. Seit Juli 2025 stehen dafür pro Kalenderjahr 3.539 Euro zur Verfügung.

Diese 3.539 € Euro stehen also für den Fall bereit, dass pflegende Angehörige ausfallen. Bis Juli 2025 wurde dabei in verschiedene Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege unterschieden, die zum 30.6.2025 zusammengelegt- und in Summe auch erhöht wurden.

In Anspruch genommen werden kann das Budget für die Verhinderungspflege einerseits von Pflegediensten. Ein zertifizierter Pflegedienst hilft in der Regel auch bei den Formalien. Dazu gehört z. B. die Beantragung der Verhinderungspflege bei den Pflegekassen.

Das Geld kann aber auch Nachbarn, Bekannten oder Enkelkindern zu Gute kommen, die sich um die pflegebedürftigen Person kümmern um z.B. im Haushalt zu helfen oder einkaufen zu gehen.

Die Antragsformulare dafür stellt Ihnen ihre Pflegekasse zur Verfügung bzw. können auf den deren Webseiten kostenlos heruntergeladen werden.

Wichtig hierbei: es sollte nach Möglichkeit genau dokumentiert werden, welche Tätigkeiten von wann bis wann ausgeführt werden. Dies dient der Pflegekasse gegenüber als Nachweis für die korrekte Auszahlung. Wieviel Geld pro Stunde abgerechnet werden darf, verrät eine Ansprechpartnerin/ein Ansprechpartner bei der Pflegekasse gern.

Anspruch auf den Topf der Verhinderungspflege besteht ab dem Pflegegrad 2.