Pflegegeld/ Pflegesachleistungen
Der wohl bekannteste Anspruch ist das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen. Aber worum handelt es sich dabei konkret? Abhängig von der Einstufung zum Pflegegrad, besteht ein monatlich wiederkehrender Anspruch an Geld- bzw. Sachleistungen. Wo liegt nun aber der Unterschied. (Pflege)Geldleistungen kommen zur Auszahlung. Die sind bei einem Pflegegrad 3 zum Beispiel jeden Monat 573,- €. Der Betrag ist dafür gedacht, pflegende Angeörige finanziell zu unterstützen. Im Gegensatz dazu, kann für die Pflegesachleistungen professionellen Unterstützung duch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Im Vergleich zum Pflegegeld, steht dafür jeden Monat ca. das 2,5 fache Budget zur Verfügung. Um im Beispiel zu bleiben, sind das bei einem Pflgegrad 3 1497,- € im Monat. Aber warum dieser eklatante Unterschied? Ein zugelassener Pflegdienst beschäftigt in der Regel ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Ausbildung zielt darauf ab, pflegebedürftigen Personen die bestmögliche Unterstützung für Ihre persönliche Einschränkung zu geben. Um die Qualität in der Zusammenarbeit mit beeinträchtigen Menschen sicherzustellen, müssen Pflgekräfte zudem jährliche Fortblidungen Nachweisen. Ziel ist hier also, dass jede Person die Hilfe benötigt, genau die Unterstützung bekommt, die für Sie/Ihn maßgeschneidert dabei hilft, die Probleme und Herausforderungen des Alltags bestmöglich zu meistern. Ein zugelassener Pflegedienst verinbart mit der Pflegkassen einen Leistungskatalog. Darin ist festgelegt, welche Tätitigkeit eine Leistung beinhaltet und was der Pflegekasse für diese Leistung in Rechnung getsellt werden darf. Eine genaue Kostenaufstellung bekommen Sie von jedem zugelassenen Pflegedienst im Rahmen eines unverbindlichen Erstgespräches.