Auf welche Leistung besteht Anspruch?
Wussten Sie, dass ab einem Pflegegrad 2 Anspruch auf 8 verschiedene Budgets aus der Pflegeversicherung besteht? Wir erläutern Diese verständlich und geben Anleitungen, wie Sie an das Geld kommen. Dabei ist ein Sache ganz wichtig! Alle diese Töpfe wurden im Laufe der (Arbeits)zeit durch die Sozialabgeben auf dem Lohnzettel bespart. D.h. es ist Ihr gutes Recht, diese Gelder jetzt auch in Anspruch zu nehmen und nicht verfallen zu lassen!
In Summe können dabei pro Jahr abhängig vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, zwischen 20.000,- und 30.000,- Euro pro Jahr zusammenkommen
Pflegegeld/Pflegesachleistungen
Abhängig vom Pflegegrad, besteht monatlich Anpspruch auf Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld kommt zur Auszahlung aufs Konto. Die Pflegesachleistungen werden von einem Pflegedienst (oder einer Pflegeeinrichtung) mit der Pflegkasse abgerechnet. Voraussetzung hierfür ist mindestens Pflegegrad 2.
Entlastungsleistungen
Ab einem Pflegegrad 1 haben besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Wie der Namen vermuten lässt, dient dieses Geld dazu, die pflegebedürftige Person und deren/dessen Angehörige zu entlasten.
Jahresbudget für Ersatzpflege
Zum 01.07.2025 wurden aus den ehemals separaten Budgets zur Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege, ein gemeinsames Jahresbudget zur Ersatzpflege.
Pflegehilfsmittel
Die Pflege ohne entsprechende Hilfsmittel ist nicht möglich. Die Pflegekasse beteiligt sich jeden Monat an den anfallenden Kosten. Hier erfahren Sie, wieviel Geld Ihre Pflegekasse übernimmt und wie Sie am besten an die Hilfmsittel kommen
Tagespflege
Viele ältere Menschen haben ein Risiko zur Vereinsamung. Eine Tagespflege mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten kann dem entgegenwirken. Wir geben Ihnen alle notwendigen Informationen zu diesem Angebot, welches ebenfalls zum Großteil von der Pflgekasse finanziert wird.
Kurzzeitpflege
Zum 01.07.2025 wurden aus den ehemals separaten Budgets zur Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege, ein gemeinsames Jahresbudget zur Ersatzpflege.
Verbesserung des Wohnumfeldes
Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit wird das Wohnen in den eigenen 4 zunehmend herausfordernder. Das Überwinden von Treppen oder auch der Einstieg in Wanne oder Dusche nimmt an Beschwerlichkeit zu. Auch hier beteiligt sich die gesetzliche Pflegekasse.